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Bei Trennungsgeld jetzt Einzelprüfung

Veröffentlicht am 28.04.2004 in Bundespolitik

Potsdam (MOZ) Mangelnder Umzugswille nach Brandenburg bei vielen Beamten und lückenhafte Kontrollen seitens der Behörden sind die wichtigsten Fehler bei der Gewährung von Trennungsgeldern.

Der gestern von Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) vorgelegte Bericht einer unabhängigen Kommission beanstandet zudem zweifelhafte Landesregelungen bei Trennungs- und Übergangsgeld in den 90er Jahren.

Der Bericht, demzufolge jeder fünfte Trennungsgeldfall zu beanstanden ist, bemängelt vor allem einen Erlass des Finanzministeriums von 1997. Um die Akzeptanz von Wünsdorf zu erhöhen, sollte Trennungsgeld zwei Jahre und länger nach dem Umzug der Behörde in die ehemalige Militärstadt gezahlt werden. Die Kommission unter Vorsitz von Wolfhart Schulz von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist der Meinung, dass nur eine Frist von einem Jahr zulässig gewesen wäre.

Ministerpräsident Platzeck zeigte sich zufrieden, dass in keinem der Fälle Antragsteller und genehmigende Behörde gemeinsam das Land betrügen wollten. Die Beanstandungen seien deshalb so zahlreich, weil der Bericht auch Fälle beinhaltet, in denen zu wenig gezahlt wurde, in denen Akten unvollständig sind oder Rechenfehler auftauchen. Die Ministerien würden jetzt die Einzelfälle prüfen und Rückforderungen erwägen. Die einjährige Verjährungsfrist begann mit der Vorlage des Berichts am Freitag.

 

 

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